Glossar

Allgemein

Da die menschliche Hornhaut ein nicht durchblutetes Gewebe ist und das Hornhautendothel über das Kammerwasser ernährt wird, kann eine Hornhautentnahme am Hornhautspender bis zu 72 Stunden nach dem Tod erfolgen. Es gibt zwei wesentliche Techniken zur Hornhautentnahme am Hornhautspender:

  • Corneasklerale Technik : Hierbei wird unter möglichst sterilen Bedingungen eine ca. 15mm große Scheibe an der Vorderseite des Auges trepaniert (Hornhaut und ein ca. 1-2 mm breiter Sklerarand). Das Auge -als solches- bleibt bestehen, nur die "Windschutzscheibe" am Auge wird entfernt.
  • Enukleation: Hierbei wird der gesamte Augapfel entnommen und eine passende Prothese eingesetzt. Die Hornhauttrepanation erfolgt dann unter sterilen Bedingungen in einer Hornhautbank.

Bei beiden Entnahmetechniken wird nach der Entnahme das Lid des Verstorbenen geschlossen. Es ist also im Regelfall nicht von außen zu erkennen, dass eine Hornhautspende erfolgt ist.